Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ing. Franz Schobiel
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Ing. Franz Schobiel (im Folgenden auch kurz der „Auftragnehmer“ genannt) schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten diesen nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Allgemeine Geschäfts- und sonstige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: Ausarbeitung von Online- und Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen (Beratung), Erstellung von Internetseiten und Individualprogrammen, SPS-Steuerungssoftware und industrielle Automatisierungslösungen, Blazor-WebApps und moderne Webanwendungen, Cloud-Services und digitale Transformation, Reservierung von Domains und Einrichten von Webspace, Multimediapräsentationen, Lieferung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen, Nutzungsberechtigungen und Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, telefonische Beratung, Wartung sowie sonstige Dienstleistungen (z. B. Schulungen). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem gesondert abzuzeichnenden Leistungsverzeichnis.
2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisations- und Onlinekonzepte sowie Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Der Auftraggeber sichert zu, dass er diese auf ihre Eignung geprüft hat und diese vollständig sind. Wird bereits auf der zum Test bereitgestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen, Homepages und Multimediapräsentationen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung. Diese ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software sowie Internetauftritte bedürfen einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Ablieferung. Lässt der Auftraggeber diesen Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Software als abgenommen. Gleiches gilt bei Einsatz im Echtbetrieb oder bei Bezahlung der Rechnung. Bei wesentlichen, schriftlich gemeldeten Mängeln ist nach Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges.
2.6. Software wird in maschinenlesbarer (kompilierter) Form überlassen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Bei SPS-Steuerungssoftware für kritische Anlagen kann der Quellcode gegen Aufpreis treuhändig hinterlegt werden.
2.7. Stellt sich heraus, dass die Ausführung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, zeigt der Auftragnehmer dies sofort an. Ist die Unmöglichkeit Folge eines Versäumnisses oder einer nachträglichen Änderung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt; abgelaufene Kosten, Spesen und Abbaukosten sind zu ersetzen.
2.8. Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Zusätzlich gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert verrechnet.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro ohne Umsatzsteuer und gelten nur für den vorliegenden Auftrag, ab Geschäftssitz des Auftragnehmers. Kosten von Programmträgern sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert verrechnet. Einzelpreise und Preisnachlässe sind nur bindend, wenn das Gesamtprojekt beauftragt wird.
3.2. Bei Standard-Programmen gelten die am Liefertag gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistung gültigen Sätzen verrechnet. Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Mehraufwände werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Leistungen, die vom Angebot nicht umfasst sind, werden zusätzlich verrechnet.
3.4. Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach den gültigen Sätzen verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.5. Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, ohne Gewähr für die Richtigkeit. Kostenerhöhungen über 15 % werden unverzüglich mitgeteilt; bis 15 % ist keine gesonderte Verständigung erforderlich.
4. Liefertermin
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine möglichst genau einzuhalten.
4.2. Termine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Verzögerungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3. Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten ist der Auftragnehmer zu Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt.
5. Zahlung
5.1. Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer spätestens 14 Tage ab Ausstellung ohne Abzug und spesenfrei zahlbar.
5.2. Bei Projekten mit über 30 Tagen Laufzeit kann nach jeweils 30 Tagen die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt werden.
5.3. Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten kann nach Lieferung jeder Einheit Rechnung gelegt werden.
5.4. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Pro Mahnung sind EUR 15,- zu zahlen.
5.5. Bei Zahlungsverzug werden Inkasso-, Mahnspesen und Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten tritt Terminverlust ein.
5.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
5.7. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
6. Urheberrecht und Nutzung
6.1. Alle Urheberrechte an den Leistungen stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene Zwecke im vereinbarten Umfang. Eine Verbreitung ist ausgeschlossen. Jede Verletzung zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
6.2. Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke sind gestattet, sofern kein Verbot besteht und alle Copyright-Vermerke übernommen werden. Dekompilieren, Bearbeiten, Vermieten, Verkaufen oder Überlassen an Dritte ist untersagt.
6.3. Ist zur Herstellung von Interoperabilität die Offenlegung von Schnittstellen erforderlich, ist dies gegen Kostenvergütung zu beauftragen. Ergebnisse einer zulässigen Dekompilierung sind ausschließlich zur Interoperabilität zu verwenden.
7. Rücktrittsrecht
7.1. Bei Überschreitung der Lieferzeit aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes zurücktreten.
7.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der Lieferzeit.
7.3. Stornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. In diesem Fall können neben erbrachten Leistungen eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes verrechnet werden.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Software arbeitet nach dem Stand der Technik nicht jederzeit fehlerfrei. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass individuell erstellte Software im Testbetrieb gemäß Handbuch funktioniert. Bei SPS-Steuerungssoftware ist eine ausführliche Testphase vor Produktionseinführung zwingend; der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Tests, Sicherheitsprüfungen und Integration. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
8.2. Gewährleistungsrechte sind binnen 12 Monaten ab Ablieferung gerichtlich geltend zu machen.
8.3. Mängelrügen für offene Mängel haben unverzüglich, für verdeckte Mängel binnen 14 Tagen schriftlich zu erfolgen. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. Bei gerechtfertigter Rüge werden reproduzierbare Mängel in angemessener Frist behoben.
8.4. Korrekturen aufgrund vom Auftragnehmer zu vertretender Mängel werden bis zur Übergabe kostenlos durchgeführt.
8.5. Technischer Support erfolgt werktags 8:00–17:00 Uhr. Sicherheitsupdates werden 12 Monate ab Ablieferung kostenlos bereitgestellt. Funktionale Updates werden gesondert berechnet.
8.6. Keine Gewähr für Fehler durch unsachgemäße Bedienung, geänderte Systemkomponenten, ungeeignete Organisationsmittel oder anormale Betriebsbedingungen.
8.7. Für Programme, die durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung.
8.8. Bei Änderung oder Ergänzung bestehender Programme bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung.
8.9. Bei Beratungen sind Analysen und Maßnahmen Empfehlungen ohne Erfolgsgarantie.
8.10. Für durch Vermittlung Dritter erbrachte Leistungen (z. B. Domain, Webspace, Hardware) wird keine Gewährleistung übernommen.
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Haftung für leichte und schlichte grobe Fahrlässigkeit, Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Haftung während einer Testphase ist zur Gänze ausgeschlossen.
9.2. Bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke hat der Auftraggeber die erforderlichen Zustimmungen einzuholen und haftet für die rechtliche Unbedenklichkeit des bereitgestellten Materials. Er hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos.
9.3. Für durch Dritte vermittelte Leistungen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
9.4. Für Bedienungsfehler, unterlassene Wartung, Virenbefall oder Schäden durch illegalen Zugriff Dritter (Hacker) wird keine Haftung übernommen.
9.5. Die Schadenersatzpflicht ist mit dem Betrag des in Rechnung gestellten Entgelts begrenzt.
9.6. Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens binnen einem Jahr nach dem Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
9.7. Der Auftraggeber hat seine Daten täglich zu sichern. Bei gehosteten Anwendungen führt der Auftragnehmer tägliche Backups durch; Wiederherstellungen werden gesondert berechnet.
9.8. Bei Beratung und Konzepten werden nur Lösungsvorschläge geboten, ohne Erfolgsgarantie.
10. Loyalität
10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und unterlassen die Abwerbung von Mitarbeitern während der Vertragsdauer und 12 Monate danach. Bei Verstoß ist pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts zu zahlen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Bei Auftragsverarbeitung erfolgt die Verarbeitung ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers.
11.2. Mitarbeiter werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
11.3. Für Datenschutzverletzungen durch illegalen Zugriff Dritter (z. B. Hacker) wird keine Haftung übernommen.
12. Sonstiges
12.1. Kündigungen von Webspace und Domainregistrierung müssen mindestens 6 Monate vor Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr schriftlich erfolgen.
12.2. Informations- und Werbe-E-Mails werden bis auf schriftlichen Widerruf akzeptiert.
12.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Produkte als Referenz zu nennen und für Eigenwerbung zu verwenden sowie bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf die eigene Webpräsenz zu setzen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen rechtsgültig unterzeichnet sein. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
13.2. Die Anwendung des § 934 ABGB (laesio enormis) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch die nächstliegende wirksame ersetzt.
13.4. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die Bestimmungen nur, soweit das KSchG nicht zwingend anderes vorsieht.
Stand: August 2025 · Ing. Franz Schobiel